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Rechtswidrige Kündigungen der Enercity AG

Von Rechtsanwalt Oliver Keller

Zahlreiche Kündigungen von Stromlieferungsverträgen durch die Enercity AG sind unwirksam.

Die Enercity AG aus Hannover wollte Ende 2020 gegenüber mindestens 1800 Kunden die Stromlieferungsverträge kündigen. Die Kunden wurden von Enercity im eigenen System abgemeldet und es folgte eine Mitteilung an den jeweiligen Grundversorger, so dass diese Kunden folgend Abrechnungen über ihren jeweiligen Grundversorger erhielten. Der Nachteil für diese Kunden besteht darin, dass die Grundversorgungtarife deutlich teurer sind, als die bestehenden (sogenannten Ersatz-) Versorgungstarife. Aktuell erhält man bei vielen Energieversorgern gar keine Angebote für neue Ersatzversorgungstarife, so dass diese Kunden in den teuren Grundversorgungstarifen „gefangen“ sind.

Bei den „Kündigungen“ ist der Enercity AG aber ein folgenschwerer Fehler unterlaufen, denn es wurden keine Kündigungserklärungen an diese Kunden übersandt. Vielmehr hat man allen betroffenen Kunden ein Bestätigungsschreiben übersandt, dass man deren Kündigung erhalten habe, diese bedauere und den Erhalt bestätigen würde.

Wir haben eine Mandantin in einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Stadthagen vertreten, in diesem Rechtsstreit hat die Enercity AG den Fehler eingeräumt und sich im Rahmen eines Vergleichs verpflichtet dieser Schadensersatz zu zahlen.

Rechtlich gesehen sind die betroffenen Stromversorgungsverträge mit Enercity nicht gekündigt, sondern bestehen zu ungekündigten Bedingungen fort. Die betroffenen Kunden können von Enercity entweder die Fortsetzung ihres bisherigen ungekündigten Vertrages verlangen oder alternativ Schadensersatz. Je nach individuellem Stromverbrauch können sich gerade bei den aktuell explodierenden Strompreisen höhere Schadensersatzansprüche aufsummieren. Nach bisherigen Informationen haben aber kaum betroffene Kunden sich gegen diese eindeutig rechtswidrigen „Kündigungen“ zur Wehr gesetzt.