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Schuldenfrei in drei Jahren. Auch bei einer Verbraucherinsolvenz.

Von Rechtsanwalt Oliver Keller

Nach den öffentlichen Statistiken steigen zum einen die Vermögen der Deutschen Bundesbürger, zum anderen wird aber die Anzahl der überschuldeten Haushalte und Personen ebenfalls immer größer. Dabei besteht schon seit Jahren die Möglichkeit die eigenen Schulden im Rahmen einer Schuldenregulierung oder Insolvenz „in den Griff zu bekommen“.

Nicht nur Unternehmer und Selbstständige können ein Insolvenzverfahren durchführen, auch Verbrauchern (also Privatpersonen) steht diese Möglichkeit offen. Bevor allerdings Verbraucher einen gerichtlichen Insolvenzantrag stellen, müssen diese eine sogenannte außergerichtliche Schuldenregulierung mithilfe eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle durchführen. Anderenfalls kann ein Verbraucher keinen Insolvenzantrag stellen. Dies hat für Verbraucher den Vorteil, falls die außergerichtliche Schuldenregulierung erfolgreich ist, dass Sie ebenso wie im gerichtlichen Insolvenzverfahren nach 3 Jahren schuldenfrei sind, allerdings kein gerichtliches Insolvenzverfahren durchgeführt werden muss. Scheitert die Schuldenregulierung kann der Verbraucher mit einer Bescheinigung eines Anwalts, Steuerberaters oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle Insolvenzantrag bei Gericht stellen.

Viele scheuen jedoch den ersten Schritt und leben stattdessen jahrelang mit Schulden, welche man bei objektiver Betrachtung gar nicht in der Lage ist zurückzuzahlen. Die Ursachen für eine Überschuldung sind vielfältig, liegen im Ergebnis aber selten an einem bösen Willen der Betroffenen. Vielfach sind unvorhergesehene Ereignisse wie der Verlust des Arbeitsplatzes, Kurzarbeit, Krankheit oder auch eine Ehescheidung Grund für die Überschuldung. Alleine die Schuldensituation ist für manche bereits so belastend, dass diese gesundheitliche Probleme entwickeln.

Bisher dauerte das gerichtliche Insolvenzverfahren bis zum Abschluss, also der sogenannten Restschuldbefreiung, sechs Jahre. Nunmehr hat der Deutsche Bundestag Ende 2020 beschlossen, dass alle Insolvenzverfahren nur noch eine Laufzeit von drei Jahren bis zur Restschuldbefreiung haben. Diese Regelung gilt sogar rückwirkend für alle Insolvenzverfahren, welche ab dem 1.10.2020 beantragt wurden.

Es besteht damit nun für jedermann die Chance seine Schulden in den Griff zu bekommen und zwar in einem überschaubaren Zeitraum von drei Jahren. Diese Regelung gilt für Verbraucher, ebenso wie für Unternehmer und Selbstständige. Verbraucher müssen lediglich, wie bisher, bevor sie einen gerichtlichen Insolvenzantrag stellen, einen außergerichtlichen Einigungsversuch (außergerichtliche Schuldenregulierung) unternehmen. Erhält man nach drei Jahren die gerichtliche Restschuldbefreiung kann man wirtschaftlich neu starten und muss insbesondere nicht mehr mit Mahnungen, Kontopfändungen oder dem Besuch eines Gerichtsvollziehers rechnen.

Zu berücksichtigen ist, dass diese neue gesetzliche Regelung für Verbraucher zunächst einmal befristet ist bis zum 30.06.2024. Das bedeutet, es ist möglich, dass für Verbraucher die erst nach dem 30.06.2024 einen Insolvenzantrag stellen, die Dauer des Insolvenzverfahrens sich wieder auf sechs Jahre erhöht. Insofern ist insbesondere Verbrauchern zu empfehlen im Falle einer Überschuldung nicht weiter abzuwarten.

Schuldnerberatung für Bückeburg

(Rae Keller & Niemann)

Schuldner- und Insolvenzberatung für Bückeburg.

Wir beraten und vertreten Schuldner (Privatpersonen) im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung, sowie einer Verbraucherinsolvenz.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir auch Selbständige und Unternehmen im Rahmen einer Regelinsolvenz.

 

Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf eine Schuldnerberatung / Schuldenregulierung von Privatpersonen, sowie eine Verbraucherinsolvenz:

Sie sind überschuldet und ihre bisherigen Bemühungen Ihre Schulden in den Griff zu bekommen waren nicht erfolgreich?

Sie wollen Ihr Schuldenproblem nun endlich lösen und Sie wollen keine Post mehr von Ihren Gläubigern, Inkassounternehmen oder Besuche vom Gerichtsvollzieher erhalten.

Wir helfen Ihnen professionell Ihre Schulden in den Griff zu bekommen und dass (im Rahmen einer Schuldenregulierung für Privatpersonen) in der Regel für Sie vollständig kostenfrei.

Bei einer Schuldnerberatung / Schuldenregulierung von Privatpersonen besteht die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Sofern Sie Anspruch auf staatliche Beratungshilfe haben, wird die gesamte Schuldenregulierung für Sie kostenfrei durchgeführt. Ob Sie Anspruch auf Beratungshilfe besitzen hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.

In den meisten Fällen sind gerade im Rahmen einer Schuldenregulierung die Voraussetzungen für Beratungshilfe erfüllt.

Im (kostenfreien) ersten Beratungsgespräch berechnen wir für Sie, ob Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen können und besprechen mit Ihnen das gemeinsame weitere Vorgehen.

Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen!

 

Ihre Schuldner- und Insolvenzberatung für Bückeburg!

 

Ihr Vorteil: 
Wir besitzen langjährige Erfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung.

Im Bereich der Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenz sind wir als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei gemäß § 305 Insolvenzordnung berechtigt, Sie im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenregulierung zu beraten und gegenüber Ihren Gläubigern zu vertreten.

Achtung vor unseriösen „Schuldnerberatern“!
Da der Begriff „Schuldnerberater“ nicht gesetzlich geschützt ist, dürfen sich auch Kreditvermittler und andere Personen so nennen. Diese sind aber nicht berechtigt eine Schuldenregulierung im Sinne der Insolvenzordnung durchzuführen und wollen in der Regel nur (neue) Kredite vermitteln oder umschulden, was Ihr persönliches Schuldenproblem nur verschlimmert, anstatt dieses zu lösen.

Gemäß § 305 der Insolvenzordnung ist es ausschließlich Rechtsanwälten, Steuerberatern und vom jeweiligen Bundesland anerkannten Schuldnerberatungsstellen erlaubt Schuldner- und Insolvenzberatungen nach der Insolvenzordnung durchzuführen. Bei uns erhalten Sie eine seriöse und vor allem qualifizierte Beratung, so wie von der Insolvenzordnung vorgesehen.

 

Im Rahmen einer Schuldnerberatung / außergerichtlichen Schuldenregulierung und Verbraucherinsolvenz beraten und vertreten wir:


– Angestellte, 
– Arbeiter, 
– Beamte, 
– ehemalige Selbständige, 
– Erwerbslose.
 

Bei uns erhalten Sie Soforthilfe ohne Wartezeit (Tel. 05724 – 3973247).

Schuldnerberater mit langjähriger Erfahrung im Insolvenzrecht.

Wenn Sie selber bemerken, dass Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und Sie das Gefühl haben, dass Ihre Schuldenlast erdrückend ist, sollten Sie sich umgehend an uns wenden. Sie haben alleine keine Chance eine für Sie günstige Einigung mit Ihren Gläubigern zu erreichen.

Man spricht hier von einem „Wettlauf der Gläubiger“. Jeder Gläubiger versucht noch das zu holen was irgendwie von dem Schuldner zu kriegen ist. Aus dem Grund werden Sie persönlich keine zufriedenstellende Lösung mit Ihren Gläubigern herbeiführen können.

Es bringt aber auch nichts Versprechungen zu machen, welche man nicht einhalten kann. Unterschreibt man den Gläubigern z.B. Ratenzahlungsvereinbarungen die man von Anfang an nicht einhalten kann (nur damit die Gläubiger Ruhe geben) macht man sich sogar strafbar, da dies regelmäßig einen sog. „Eingehungsbetrug“ darstellt.

Wir sind allerdings in der Lage mit Ihren Gläubigern zu verhandeln und die Verhandlungen überhaupt auf eine sachliche Ebene zu bringen. Bei diesen Verhandlungen soll zwischen den Interessen der Gläubiger und Ihrem Interesse als Schuldner ein vernünftiger Ausgleich geschaffen werden.

Der Gläubiger will sein Geld haben. Sie wiederum wollen sicherstellen, dass Ihnen auch noch genug zum Leben bleibt. Genau hier werden wir tätig und beraten Sie, bzw. vertreten Sie gegenüber den Gläubigern.

Bei erfolgreichem Abschluss der außergerichtlichen Schuldenregulierung sind Sie in spätestens 6 Jahren vollständig schuldenfrei.

 

Ablauf einer Schuldenregulierung: 

– Kontaktaufnahme zum Schuldnerberater und Vorlage der Unterlagen.

– Kontaktaufnahme des Schuldnerberaters mit den Gläubigern.

– Erstellen eines Schuldenbereinigungsplans durch den Schuldnerberater und Verhandlung mit den Gläubigern, i.d.R. auch über einen (Teil-) Schuldenerlass.

– Bei Einigung mit den Gläubigern erfolgt ein Vergleichsabschluss und der Schuldner ist nach spätestens 6 Jahren schuldenfrei. (Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist dann nicht erforderlich.)

– Falls die außergerichtliche Schuldenregulierung scheitert, stellen wir als „geeignete Person“ im Sinne von § 305 Insolvenzordnung  die erforderliche Bescheinigung für die Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens aus.

 

Aufgrund von Änderungen der Insolvenzordnung seit Juli 2014, besteht sogar die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 3 Jahren eine Restschuldbefreiung zu erhalten.

Auch diesbezüglich können Sie auf unsere qualifizierte Beratung vertrauen.

 

Schuldner- und Insolvenzberatung für Bückeburg.

 

Rechtsanwälte Keller & Niemann

Telefon: 05724 – 3973247

www.keller-niemann.de

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