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Ehescheidung / Anwalt für Familienrecht

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Familienrecht. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts, z.B. im Rahmen einer Ehescheidung, bei Fragen zum Unterhalt oder Sorgerecht.
Die romantische Liebe, Eheglück für immer – wer wünscht sich das nicht?

Statistisch wird heute jedoch jede 2 – 3 Ehe durch das Familiengericht geschieden.

Bis zur Ehescheidung hat man häufig nicht nur ein heftiges Auf und Ab der Gefühle hinter sich, sondern auch ein langwieriges rechtliches Prozedere. Dieses beginnt meist klassisch damit, dass einer der Partner dem anderen eröffnet, sich trennen zu wollen und auszieht. Ab dem Zeitpunkt des Auszugs beginnt das Trennungsjahr, und erst wenn dieses abgelaufen ist, dürfen sich Eheleute scheiden lassen. Für schnellere Scheidungen muss es sehr gravierende Gründe geben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit innerhalb der Ehewohnung getrennt zu leben, was z.B. häufiger vorkommt wenn die Ehewohnung Eigentum beider Ehegatten ist und man sich einen Auszug evtl. wirtschaftlich nicht erlauben kann. Auch in diesem Fall müssen die Eheleute aber mindestens 1 Jahr (innerhalb der Ehewohnung) getrennt leben, bevor sie Scheidungsantrag stellen können.

Zwei Rechtsanwälte bei einer Scheidung?

Zuständig für eine Ehescheidung ist das Familiengericht. Der Ehepartner, der die Scheidung einreichen will, muss eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, denn nur eine Anwältin oder ein Anwalt darf den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen. Der andere bleibt dann oft ohne Beistand, denn rechtlich gesehen muss er sich nicht vertreten lassen. Es geht auch so, denken viele in dieser Situation (mit Blick auf die Kosten), doch das ist manchmal ein Irrtum. Ist der nicht anwaltlich vertretene Teil der ?schwächere‘, kann das für ihn gefährlich werden. Anträge im Ehescheidungsverfahren zum Unterhalt etwa kann man nur durch einen Anwalt stellen. Nur wenn beide Ehegatten sich über alle Punkte der Ehescheidung nebst Unterhalt, etc., wirklich einig sind, sollte man auf einen eigenen Anwalt verzichten. Im Zweifelsfall sollte man sich zumindest vorher anwaltlich beraten lassen.

Gibt es finanzielle Hilfen für die Scheidungskosten?

Rechtsschutzversicherungen übernehmen teils die Kosten für die erste Beratung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, aber nur wenn es im Vertrag festgelegt ist. Das Gerichtsverfahren wird aber nicht durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen. Paare, die ihre Scheidung nicht selbst bezahlen können, sollten zusammen mit dem Scheidungsantrag Verfahrenskostenhilfe beantragen. Zur vorherigen Beratung besteht außerdem die Möglichkeit beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen.

Was ist ein Versorgungsausgleich?

Hat das Scheidungsverfahren begonnen, führt das Familiengericht automatisch einen sogenannten Versorgungsausgleich durch. Im Versorgungsausgleich werden alle Rentenansprüche, die ein Paar in seiner Ehe angesammelt hat, zwischen den ehemaligen Partnern aufgeteilt. Bei Ehen, die nicht länger als drei Jahre bestanden haben, führt das Gericht den Versorgungsausgleich nur durch, wenn ihn einer der Ehepartner beantragt.

Der Versorgungsausgleich ist das einzige, was das Familiengericht von sich aus durchführt, alles andere müssen die Eheleute beantragen. Erst auf Antrag berechnet das Gericht während des Scheidungsverfahrens den Zugewinnausgleich oder den Unterhalt und entscheidet, wer weiter in der ehelichen Wohnung leben darf.

Ablauf einer Scheidung

Wenn der Scheidungsantrag eingereicht wird, schickt das Gericht ihn zusammen mit den Formularen zum Versorgungsausgleich dem anderen Ehegatten zu. Ist der Versorgungsausgleich vom Rententräger berechnet, legt das Gericht den Scheidungstermin fest. An dem Termin müssen beide Ehegatten teilnehmen. Dabei muss mindestens der Partner, der den Scheidungsantrag gestellt hat, mit seinem Rechtsbeistand erscheinen.

Bei dem Termin fragt die Familienrichterin oder der Familienrichter das ehemalige Paar, ob es geschieden werden will. Ein schlichtes „Ja“ als Antwort besiegelt das Ende der Ehe. Dann wird der Scheidungsbeschluss verkündet. Dieser wird nach einem Monat rechtskräftig, wenn niemand dagegen Beschwerde einlegt.

Nachfolgend zählen wir Ihnen einige wesentliche Bereiche und Themen im Familienrecht auf in denen eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist:

Scheidung

  • Einvernehmliche oder streitige Ehescheidung.
  • Ein Antrag auf Scheidung kann bei Gericht nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden.
  • Das Gericht spricht die Scheidung in der Regel erst nach einem Trennungsjahr aus, wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen und / oder die Zerrüttung der Ehe feststeht (zuvor Scheidung nur in Härtefällen).
  • Widerspricht ein Ehegatte, ist die Ehescheidung jedenfalls nach dreijährigem Getrenntleben möglich.
  • Eine gute Vereinbarung (eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung) erleichtert und verkürzt das Scheidungsverfahren; eine zuvor getroffene endgültige Regelung schafft Sicherheit für die Zukunft.

Sorgerecht / Umgangsrecht

Ehegatten- und Kindesunterhalt

  • Unterscheidung zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt.
  • Ansprüche und Verpflichtungen auf Unterhaltszahlungen sollten immer im Wege einer umfassenden anwaltlichen Prüfung und Rechtsberatung abgeklärt werden.
  • Unterhaltsberechtigter ist zur Aufnahme angemessener Tätigkeit verpflichtet.
  • Kein Unterhaltsanspruch bei grober Unbilligkeit (kurze Dauer der Ehe, schwerwiegendes Fehlverhalten, Straftaten des Unterhaltsberechtigten, Verwirkung durch Zusammenleben mit neuem Partner).
  • Wenn ein Unterhaltstitel bereits vorliegt, Abänderungsklage und Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung erwägen.
  • Die Höhe des Zahlungsanspruchs hängt vom Alter des Kindes und der Einkommenshöhe des Unterhaltsverpflichteten ab. Die konkrete Berechnung von Kindesunterhalt erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle.
  • Krankenversicherung, Mehr- und Sonderbedarf erhöhen den Kindesunterhalt.

Zugewinnausgleich

  • Derjenige mit dem höheren Zugewinn während der Ehe (Vergleich von Anfangs- und Endvermögen) ist ausgleichsverpflichtet.
  • Erbschaften und Schenkungen während der Ehe sind nicht ausgleichspflichtig.
  • Schenkungen von Schwiegereltern können ggfs. zurückgefordert werden.

Absicherung vor der Eheschließung

  • Vertragliche Regelung von Rechten und Pflichten während und nach der Ehe verhindert Streit und Risiken im Scheidungsverfahren, deshalb besteht die Möglichkeit schon vor der Eheschließung einen fairen Ehevertrag abschließen.
  • Inhalt des Ehevertrages mit Rechtsanwalt beraten und notariell beurkunden lassen.
  • Eheliches Güterrecht individuell regeln (unerlässlich bei Unternehmerehen): z.B. Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Regelungen über Erbschaften und Schenkungen während der Ehe.

Bei allen Fragen zum Familienrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwälte Keller & Niemann

Rechtsanwalt Oliver Keller

Tel.: 05724 – 3973247

www.keller-niemann.de/Kanzlei

[Rechtsanwälte Keller & Niemann] Betriebskostenabrechnung aus Sicht des Mieters

Rechtsanwalt Oliver Keller

Wenn Sie als Mieter die Betriebskostenabrechnung erhalten sollten Sie genau hinschauen: In der Praxis enthalten viele Abrechnungen Fehler und insbesondere unzulässige Positionen die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Daher sollten Sie Ihre Abrechnung genau kontrollieren.
Zunächst sollten Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag werfen. Haben Sie im Vertrag eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart, so ist der Vermieter verpflichtet einmal jährlich eine Abrechnung zu erteilen, eben eine Betriebskostenabrechnung. Diese muss sich immer auf ein Jahr, aber nicht unbedingt auf das Kalenderjahr beziehen. Etwas anderes gilt, wenn Sie für bestimmte Betriebskosten eine Pauschale vereinbart haben. In diesem Fall erhalten Sie keine Abrechnung. Pauschale bedeutet: Haben Sie tatsächlich mehr verbraucht als durch die Pauschale abgedeckt, so kann der Vermieter dennoch nichts von Ihnen nachfordern. Haben Sie aber weniger verbraucht als „pauschal“ gezahlt, erhalten Sie auch nichts zurück.

Leisten Sie eine Betriebskostenvorauszahlung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums die Abrechnung zugegangen sein. Bezieht sich die Abrechnung zum Beispiel auf das gesamte Kalenderjahr 2012, hat der Vermieter bis zum 31. Dezember 2013 die Möglichkeit, die Rechnung zu stellen. Abrechnungen, die dem Mieter zu spät zugehen, muss dieser nicht mehr zahlen (siehe § 556 Abs. 3 S. 3 BGB).

Betriebskosten, die monatlich in Form eines Abschlags an den Vermieter gezahlt werden, müssen bereits im Mietvertrag klar aufgeführt werden. Finden Sie auf Ihrer Betriebskostenabrechnung Positionen, die Sie mit Ihrem Vermieter nicht vorher im Mietvertrag vereinbart haben, müssen Sie diese in der Regel nicht zahlen.

Diese Betriebskosten darf die Abrechnung enthalten

Zu den Betriebskosten gehören üblicherweise die Kosten für Heizung und Warmwasser, Wasser, Abwasser, aber auch die Müllabfuhr, Grundsteuer, Strassenreinigung und die Hausreinigung. Umlagefähig sind ferner die allgemein nach Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten. Dazu gehören auch „Sonstige Betriebskosten„. Unter diesem Punkt können je nach Gebäude andere Positionen auftauchen, so etwa die Wartung von Brandmeldeanlagen oder die Dachrinnenreinigung.

All diese Kosten müssen laufend entstehen und bereits im Mietvertrag benannt werden – sonst darf der Vermieter sie Ihnen nicht in Rechnung stellen.

Kosten und Verteilerschlüssel kontrollieren

Wenn Sie die Betriebskostenabrechnung überprüfen, sollten Sie nicht nur auf die korrekten Summen bei den einzelnen Positionen achten, sondern auch auf den Verteilerschlüssel. Bei den Heizkosten sind beispielsweise zwischen 50 und 70 Prozent auf den tatsächlichen Verbrauch umzulegen, der Rest richtet sich nach der Wohnfläche. Fehlt der Verteilungsschlüssel in der Betriebskostenabrechnung, so ist diese bereits aus diesem Grund „formal unwirksam“.

Manche Betriebskostenabrechnungen enthalten Kosten für Verwaltung, Rechtsschutz oder Nutzerwechselkosten. Diese darf der Vermieter jedoch nicht auf die Mieter umlegen – Sie müssen sie also nicht bezahlen.
Jeder Mieter hat das Recht seine Betriebskostenabrechnung zu überprüfen und auch beim Vermieter Einsicht in die Originalbelege zu nehmen. So können Sie überprüfen, ob die Abrechnung eventuell Fehler enthält. Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter für jede Abrechnungspositon in der Betriebskostenabrechnung auch den entsprechenden Beleg vorzulegen. Wohnt Ihr Vermieter weit entfernt, muss er Ihnen Kopien zur Verfügung stellen. Ist der Sachverhalt nach 30 Tagen noch nicht geklärt – die übliche Frist, in der etwa eine Betriebskostennachzahlung zu leisten ist – können Sie entweder hinsichtlich einer Nachzahlung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder unter Vorbehalt zahlen. Des weiteren sollten Sie in diesem Fall Rechtsrat bei einem Rechtsanwalt einholen.

Keinesfalls dürfen Sie bei einer Betriebskostennachforderung, sofern diese strittig ist, vorbehaltslos Zahlung leisten, da Ihnen in diesem Fall wohl auch kein Anwalt mehr helfen kann. In diesem Fall würde man Ihnen die vorbehaltlose Zahlung einer Betriebskostennachforderung wohl als Forderungsanerkenntnis auslegen.

Selbstverständlich haben Sie aber auch im Falle eines Betriebskostenguthabens Anspruch auf eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung. In der Praxis kommt es aber vor, dass manche Vermieter, wenn ein Betriebskostenguthaben des Mieters vorliegt, keine Abrechnung erstellen oder sich damit lange Zeit lassen. Auch in diesem Fall gilt, die Abrechnung muss spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Abrechnungszeitraum erfolgen. Auch in diesem Fall sollten Sie Rechtsrat einholen, sofern Sie vom Vermieter keine Abrechnung erhalten oder Zweifel an der Abrechnung bestehen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwälte Keller & Niemann
Sülbecker Weg 1
31683 Obernkirchen

Tel.: 05724-3973247

E-mail: rae.keller-niemann@t-online.de
Internet: www.keller-niemann.de